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V110/96; V133-150/96•Verfassungsgerichtshof V110/96; V133-150/96
V110/96; V133-150/96Verfassungsgericht26.02.1997
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Prüfungsmaßstab
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr. 944/1994 idF BGBl. Nr. 163/1995, war gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.
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