Verfassungsgerichtshof KI-3/96

KI-3/96Verfassungsgericht27.02.1997

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Fremdenrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, Refoulement-Verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-3/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1997

Spruch

Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde des D R gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. November 1993 zuständig.

Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. September 1995, Zl. 93/18/0631, wird aufgehoben.

Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, dem Antragsteller zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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