Verfassungsgerichtshof B623/95; B666/95

B623/95; B666/95Verfassungsgericht27.02.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B623/95,B666/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Stadtgemeinde ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Stadtgemeinde die mit S 5.419,84 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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