Verfassungsgerichtshof B1453/96

B1453/96Verfassungsgericht28.02.1997

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1453/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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