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B3811/95•Verfassungsgerichtshof B3811/95
B3811/95Verfassungsgericht01.03.1997
Auslegung verfassungskonforme, Ärzte Versorgung, Witwenpension, Versorgungsrecht Ärzte
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Ärztekammer für Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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