Verfassungsgerichtshof B3509/96

B3509/96Verfassungsgericht06.03.1997

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Zivilrecht, Sachenrecht, Eigentumsbeschränkung, Bundesstaat

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3509/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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