Verfassungsgerichtshof B379/97

B379/97Verfassungsgericht12.03.1997

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B379/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1997

Spruch

I. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird keine Folge gegeben.

II. Die Beschwerde wird

zurückgewiesen.

III. Der Antrag, die Beschwerde

dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.

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