Verfassungsgerichtshof V114/96

V114/96Verfassungsgericht12.03.1997

Regest

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V114/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1997

Spruch

Die Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. Nr. 763/1995, war gesetzwidrig.

Diese Verordnung ist auch auf beim Verwaltungsgerichtshof anhängige sowie vom Verfassungsgerichtshof an diesen zur Entscheidung abzutretende Fälle nicht mehr anzuwenden.

Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt II kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.