Verfassungsgerichtshof B2043/95; B2044/95; B2045/95; B2046/95

B2043/95; B2044/95; B2045/95; B2046/95Verfassungsgericht12.03.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2043/95,B2044/95,B2045/95,B2046/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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