Verfassungsgerichtshof B809/95; V47/95

B809/95; V47/95Verfassungsgericht12.03.1997

Regest

Baurecht, Parteistellung Baurecht, Nachbarrechte, Schadenersatz, VfGH / Individualantrag, civil rights, Flächenwidmungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B809/95,V47/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1997

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Aufhebung des (am 6. September 1984 in Kraft getretenen) Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Kuchl wird zurückgewiesen.

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