Verfassungsgerichtshof G401/96; G402/96 - A10/96

G401/96; G402/96 - A10/96Verfassungsgericht14.03.1997

Regest

Bescheidbegriff, Rechtsschutz, Auslegung eines Bescheides, Partei politische, VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G401/96,G402/96 - A10/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1997

Spruch

I. Die in §2a Abs1 des Parteiengesetzes, BGBl. Nr. 404/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 666/1989 enthaltene Wortfolge "spätestens acht Wochen" wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

II. Das Gesetzesprüfungsverfahren wird insoweit eingestellt, als es aus Anlaß der Rechtssache A10/96 eingeleitet wurde.

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