Verfassungsgerichtshof B2863/96

B2863/96Verfassungsgericht25.05.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Bescheiderlassung, Auslegung eines Bescheides, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2863/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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