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B2863/96•Verfassungsgerichtshof B2863/96
B2863/96Verfassungsgericht25.05.1997
Aufenthaltsrecht, Bescheiderlassung, Auslegung eines Bescheides, Privat- und Familienleben
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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