Verfassungsgerichtshof B3258/95

B3258/95Verfassungsgericht25.06.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3258/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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