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B1531/96; B110/96•Verfassungsgerichtshof B1531/96; B110/96
B1531/96; B110/96Verfassungsgericht09.06.1997
VfGH / Wiederaufnahme
I. Das mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 1996, B110/96-4, abgeschlossene Beschwerdeverfahren wird wiederaufgenommen.
Der Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 1996, B110/96-4, wird aufgehoben.
II. Die Behandlung der bisher zu B110/96 protokollierten Beschwerde wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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