Verfassungsgerichtshof B3830/95; B3831/95

B3830/95; B3831/95Verfassungsgericht09.06.1997

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3830/95,B3831/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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