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B10/97•Verfassungsgerichtshof B10/97
B10/97Verfassungsgericht10.06.1997
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Parteistellung Arbeitsrecht, VfGH / Anlaßfall
1. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Ihr Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
2. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer die mit S 15.360,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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