Verfassungsgerichtshof V155/96

V155/96Verfassungsgericht10.06.1997

Regest

Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, Wohnstraße, Anhörungsrecht (bei Verordnungserlassung)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V155/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1997

Spruch

Punkt 5. der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Juli 1983 wird als gesetzwidrig aufgehoben, soweit damit der gesamte Altstadtbereich zur Wohnstraße erklärt wurde.

Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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