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B1072/96; B1173/96; B1460/96; B1862/96; B2507/96; B2979/96 - B1925/96; B3259/96•Verfassungsgerichtshof B1072/96; B1173/96; B1460/96; B1862/96; B2507/96; B2979/96 - B1925/96; B3259/96
B1072/96; B1173/96; B1460/96; B1862/96; B2507/96; B2979/96 - B1925/96; B3259/96Verfassungsgericht10.06.1997
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung von verfassungswidrigen Gesetzen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die zu B1072/96 mit S 15.750,--, zu B1173/96 und B1460/96 mit jeweils S 19.800,--, im übrigen aber mit jeweils S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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