Verfassungsgerichtshof B2277/95; B396/96; B870/96

B2277/95; B396/96; B870/96Verfassungsgericht10.06.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2277/95,B396/96,B870/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.