Verfassungsgerichtshof B2487/95; B2783/96; B2878/96

B2487/95; B2783/96; B2878/96Verfassungsgericht12.06.1997

Regest

Bescheidbegriff, VfGH / Präjudizialität, Sozialversicherung, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Krankenanstalten, Ambulatorien, Bedarfsprüfung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2487/95,B2783/96,B2878/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Partei die mit S 54.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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