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B2487/95; B2783/96; B2878/96•Verfassungsgerichtshof B2487/95; B2783/96; B2878/96
B2487/95; B2783/96; B2878/96Verfassungsgericht12.06.1997
Bescheidbegriff, VfGH / Präjudizialität, Sozialversicherung, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Krankenanstalten, Ambulatorien, Bedarfsprüfung
Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Vorarlberg ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Partei die mit S 54.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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