Verfassungsgerichtshof B592/96

B592/96Verfassungsgericht17.06.1997

Regest

Fremdenrecht, EWR, Privat- und Familienleben, EU-Recht, VfGH / Legitimation, Inländerdiskriminierung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B592/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1997

Spruch

I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

II. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

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