Verfassungsgerichtshof B226/97

B226/97Verfassungsgericht19.06.1997

Regest

Luftfahrt, Gebühr Begriff, Vertrauensschutz, Sicherheitsbeitrag (Luftfahrt), Verhältnismäßigkeit, Äquivalenzprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B226/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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