Verfassungsgerichtshof G31/97

G31/97Verfassungsgericht25.06.1997

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Ziviltechniker

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G31/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1997

Spruch

§5 Abs2 Z5 des Bundesgesetzes über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 1993 - ZTG), BGBl. 156/1994, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1998 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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