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WII-2/97•Verfassungsgerichtshof WII-2/97
WII-2/97Verfassungsgericht26.06.1997
VfGH / Anlaßverfahren, Mandatsverlust, VfGH / Anlaßfall VfGH / Kosten
Der Anfechtung wird Folge gegeben und der Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 6. September 1996, Zl. II-G-643/1-1996, wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, dem Anfechtungswerber die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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