Verfassungsgerichtshof B3486/96

B3486/96Verfassungsgericht26.06.1997

Regest

Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Anwendbarkeit EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3486/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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