Verfassungsgerichtshof B126/95

B126/95Verfassungsgericht26.06.1997

Regest

Bescheid / Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B126/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1997

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird in seinem ersten Spruchteil aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Insoweit wird auch der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.