Verfassungsgerichtshof B435/97

B435/97Verfassungsgericht29.09.1997

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B435/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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