Verfassungsgerichtshof A21/97

A21/97Verfassungsgericht29.09.1997

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A21/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Der Kläger ist schuldig, dem Bund (Bundesminister für Inneres) zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 1.401,40 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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