Verfassungsgerichtshof A19/97

A19/97Verfassungsgericht29.09.1997

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A19/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Der Kläger ist schuldig, dem Bund (Bundesminister für Inneres) zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 935,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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