Verfassungsgerichtshof B2366/96; B4864/96

B2366/96; B4864/96Verfassungsgericht29.09.1997

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Tribunal, fair trial

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2366/96,B4864/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art6 EMRK verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 36.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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