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B436/96•Verfassungsgerichtshof B436/96
B436/96Verfassungsgericht29.09.1997
Sozialversicherung, Ärzte, Ersatzbescheid, VfGH / Prüfungsmaßstab, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, der mitbeteiligten Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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