Verfassungsgerichtshof B3516/96

B3516/96Verfassungsgericht30.09.1997

Regest

Polizeirecht, Lärmerregung, Kunstfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3516/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Kunst verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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