Verfassungsgerichtshof V78/97

V78/97Verfassungsgericht02.10.1997

Regest

Verordnungserlassung, Tierschutz, Hunde, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V78/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1997

Spruch

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1993 über gefährliche Hunde, LGBl. Nr. 70/1993, wird als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. April 1998 in Kraft.

Die Steiermärkische Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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