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V78/97•Verfassungsgerichtshof V78/97
V78/97Verfassungsgericht02.10.1997
Verordnungserlassung, Tierschutz, Hunde, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1993 über gefährliche Hunde, LGBl. Nr. 70/1993, wird als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. April 1998 in Kraft.
Die Steiermärkische Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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