Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G294/97•Verfassungsgerichtshof G294/97
G294/97Verfassungsgericht02.10.1997
Naturschutz, Landschaftsschutz, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Wirkungsbereich eigener, Raumplanung örtliche, Baupolizei örtliche, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verwaltungsverfahren, Vorfrage
§14 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1995, LGBl. 37, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 1998 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.