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KI-17/97•Verfassungsgerichtshof KI-17/97
KI-17/97Verfassungsgericht03.10.1997
VfGH / Kompetenzkonflikt, Vereinbarungen nach Art 15a B-VG, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, VfGH / Zuständigkeit, Schulen, Privatschulen
1. Die Entscheidung über den vom Bund gegen Land und Stadt Wien im Klagsweg geltend gemachten Anspruch auf Bezahlung eines Betrages von S 43,351.327,87 s.A., der in Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule Wien steht, fällt gemäß Art137 B-VG in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes.
2. Der Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 7. November 1996, Zl. 27 Cg 228/96i-3, wird aufgehoben.
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