Verfassungsgerichtshof B2202/95

B2202/95Verfassungsgericht03.10.1997

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2202/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1997

Spruch

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei weitere Prozeßkosten in der Höhe von S 1.800,-- binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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