Verfassungsgerichtshof B1170/95; B1152/96

B1170/95; B1152/96Verfassungsgericht04.10.1997

Regest

Gebühr (GebG), EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1170/95,B1152/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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