Verfassungsgerichtshof B439/97; B899/97

B439/97; B899/97Verfassungsgericht06.10.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B439/97,B899/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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