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B1148/96•Verfassungsgerichtshof B1148/96
B1148/96Verfassungsgericht06.10.1997
Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit Verwaltungsverfahren, Instanzenzug, Verwaltungsvollstreckung, Verwaltungsstrafrecht, Zuständigkeit Verwaltungsstrafrecht, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Verständlichkeit einer Norm, Zustimmung (der Länder bei Kundmachung Gesetz)
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
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