Verfassungsgerichtshof B1148/96

B1148/96Verfassungsgericht06.10.1997

Regest

Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit Verwaltungsverfahren, Instanzenzug, Verwaltungsvollstreckung, Verwaltungsstrafrecht, Zuständigkeit Verwaltungsstrafrecht, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Verständlichkeit einer Norm, Zustimmung (der Länder bei Kundmachung Gesetz)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1148/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1997

Spruch

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.

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