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V76/97; V92/97•Verfassungsgerichtshof V76/97; V92/97
V76/97; V92/97Verfassungsgericht07.10.1997
Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, EWR, Inländerdiskriminierung, Nachsicht (vom Befähigungsnachweis), Reisebüros, Auslegung verfassungskonforme, Erwerbsausübungsfreiheit
Im Einleitungssatz des §6 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 775/1993, wird das Wort "anderen" als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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