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V160/95•Verfassungsgerichtshof V160/95
V160/95Verfassungsgericht08.10.1997
VfGH / Präjudizialität, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Rechtsstaatsprinzip
Der Flächenwidmungsplan 2, Südblatt, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Altenberg am 24. April 1985, genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Juli 1985, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel und Auflage zur Einsicht vom 2. August 1985 bis 19. August 1985, wird als gesetzwidrig aufgehoben, soweit hievon das Grundstück Nr. 601/12, KG Katzgraben, betroffen ist.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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