Verfassungsgerichtshof A4/97

A4/97Verfassungsgericht09.10.1997

Regest

VfGH / Klagen, Finanzstrafrecht, Beschlagnahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A4/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1997

Spruch

Der Bund ist schuldig, der Klägerin die mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 11. Jänner 1994, Zl. B47-6/93, für verfallen erklärte historische Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica" binnen 14 Tagen bei Exekution auszufolgen.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.344,40 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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