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B948/96; B1067/96; B1068/96; B1069/96; B1070/96•Verfassungsgerichtshof B948/96; B1067/96; B1068/96; B1069/96; B1070/96
B948/96; B1067/96; B1068/96; B1069/96; B1070/96Verfassungsgericht09.10.1997
Bergrecht, VfGH / Zuständigkeit, Kompetenz sukzessive, Behördenzuständigkeit, Kompetenz Bund - Länder Bergrecht, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Versteinerungstheorie
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die zu B948/96 und B 1067-1070/96 mit jeweils S 21.600,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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