Verfassungsgerichtshof B4852/96

B4852/96Verfassungsgericht10.10.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4852/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Becheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeührer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,- betimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu beahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.