Verfassungsgerichtshof B3227/95

B3227/95Verfassungsgericht10.10.1997

Regest

Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, EU-Recht, Ankündigungsabgaben, Rundfunk, Werbung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3227/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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