Verfassungsgerichtshof B897/97

B897/97Verfassungsgericht16.10.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Ermessen, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B897/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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