Verfassungsgerichtshof B1660/97

B1660/97Verfassungsgericht08.06.1998

Regest

Grundverkehrsrecht, Behördenzuständigkeit, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Präjudizialität, Grundverkehrsrecht Behörden, Übergangsbestimmung, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, EU-Recht, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1660/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1998

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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