Verfassungsgerichtshof B890/97

B890/97Verfassungsgericht08.06.1998

Regest

Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Objektivitätsgebot (Rundfunk)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B890/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid nicht in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist schuldig, den beteiligten Parteien Prof. Dr. P T, Dr. R S, W P, Mag. K A und I J, zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 22.500,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.