Verfassungsgerichtshof B2833/97

B2833/97Verfassungsgericht09.06.1998

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Finanzverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2833/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 21.040,- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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