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B2833/97•Verfassungsgerichtshof B2833/97
B2833/97Verfassungsgericht09.06.1998
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Finanzverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 21.040,- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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