Verfassungsgerichtshof B2531/97; B2560/97

B2531/97; B2560/97Verfassungsgericht09.06.1998

Regest

Behördenzuständigkeit, Zollrecht, EU-Recht, VfGH / Kosten, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2531/97,B2560/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

I. Die Beschwerde wird an den zuständigen Berufungssenat der Region Linz bei der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

II. Der Verfahrenshilfeantrag auf Gebührenbefreiung wird zurückgewiesen.

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